Schlangen, Geckos, Zierfische oder Papageien liegen im Trend. Allerdings sind sowohl die Haltung dieser Tiere als auch der dahinterstehende internationale Handel mit Exoten mit verschiedenen Tier- und Artenschutzproblemen behaftet.
Exotische Haustiere wie Reptilien, Amphibien, Zierfische, Ziervögel oder Spinnen sind auch in der Schweiz sehr beliebt. Die Haltung von Exoten ist jedoch äusserst anspruchsvoll. Vertiefte Kenntnisse über die Bedürfnisse und das natürliche Verhalten der Tiere sind für die Sicherstellung ihres Wohlbefindens unerlässlich. Kann den hohen Anforderungen an eine artgerechte Haltung nicht nachgekommen werden, verlieren die Tiere häufig an Reiz und werden vernachlässigt oder abgeschoben, was nicht nur für die betroffenen Tiere selbst, sondern auch für die heimische Flora und Fauna gravierende Folgen haben kann.
Exotische Tiere bedeuten anspruchsvolle Haltungsbedingungen
Um Exoten in Schweizer Heimtierhaltungen ein zumindest annäherungsweise tiergerechtes Dasein zu ermöglichen, ist spezifisches Fachwissen erforderlich. Häufig wird unterschätzt, wie schwierig die Haltung von exotischen Tieren eigentlich ist. So sind beispielsweise Reptilien und Amphibien als wechselwarme Tiere, die ihre Körpertemperatur nicht selbst regulieren können, stark von den klimatischen Bedingungen ihrer Umgebung abhängig. Die allermeisten Exoten sind zudem nicht an die hier herrschenden Klima- und Umweltbedingungen angepasst. Ihre Haltung muss daher sehr gut geplant und auf die jeweilige Tierart und ihre individuellen Bedürfnisse (etwa hinsichtlich Luft- und Wasserqualität, Luftfeuchtigkeit, Temperatur, UV-Licht und Nahrung) abgestimmt werden. Für die auf Erschütterungen besonders sensibel reagierenden Tiere stellen überdies vor allem auch Transporte eine grosse Belastung dar. Selbstverständlich spielen auch die Grösse und die Strukturierung der Gehege sowie der Umgang mit den Tieren eine wesentliche Rolle.
Exotische Wildtiere sterben vielfach beim Transport
Mit der steigenden Nachfrage hat in den vergangenen Jahren der Handel mit exotischen Wildtieren stark zugenommen. Dieser ist jedoch sowohl aus Tierschutz- als auch aus Artenschutzsicht höchst problematisch. So werden die Tiere in ihren Ursprungsländern häufig der freien Natur entnommen und bis zum Transport ins Bestimmungsland unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten.
Durch den Fang verursachte Verletzungen, aber auch Unterernährung oder sich schnell verbreitende Krankheiten haben bei gewissen Tierarten bereits vor dem Transport Sterblichkeitsraten von bis zu 50 Prozent zur Folge. Viele weitere Tiere sterben zudem bei der Beförderung in die Zielstaaten infolge der oftmals tierquälerischen Transportbedingungen. Zahlreiche auf dem internationalen Markt gehandelte Tierarten sind in ihren Beständen gefährdet oder sogar akut vom Aussterben bedroht. Trotz gesetzlicher Regulierung und behördlicher Kontrollen lässt die Nachfrage nach exotischen Heimtieren den Handel mit ihnen weltweit florieren. Viele auf dem Exotenheimtiermarkt beliebte Arten fallen jedoch unter den Schutz des internationalen Artenschutzabkommens CITES und dürften demnach eigentlich gar nicht oder nur mit offiziellen Dokumenten gehandelt werden. Andere Arten sind nur in ihren Herkunftsländern, d.h. durch die jeweilige nationale Artenschutzgesetzgebung, und nicht auf internationaler Ebene geschützt. Gelingt es den Händlern, die Tiere aus dem Herkunftsland zu schmuggeln, bestehen keine Kontrollmechanismen im weiteren grenzüberschreitenden Handel mit ihnen.
So können diese Exoten beispielsweise auch in die Schweiz gelangen und hier als Heimtiere verkauft werden. Angeboten werden die Tiere in der Regel im Internet, über Kleinanzeigen oder an Amphibien- und Reptilienbörsen.

Exotische Tiere aussetzen ist strafbar
Gerade bei Tieren mit besonders hohen Haltungsansprüchen, wie es die meisten Exoten sind, führt eine unbedachte Anschaffung oft zu einer Überforderung ihrer Halter. Nicht selten werden die Tiere in der Folge aufgrund des verlorenen Interesses vernachlässigt oder in Auffangstationen abgeschoben. Im schlimmsten Fall werden sie ausgesetzt; zu denken ist dabei etwa an das Freilassen von Ziervögeln im Wald, an das Ausleeren von Aquarienfischen in Bäche, Weiher oder Seen oder an das Zurücklassen von Schildkröten und Amphibien an Gewässern. Sich eines Tieres einfach zu entledigen, ist jedoch nicht nur strafbar, sondern auch verantwortungslos und kann für das betroffene Tier gravierende Folgen haben. So droht den an ihre sichere Umgebung und regelmässige Versorgung gewöhnten Tieren der Tod durch Verhungern oder sie fallen ungewohnten Witterungseinflüssen oder Raubtieren zum Opfer.
Exotische Tiere und die Auswirkungen auf das Ökosystem
Vermag sich ein Exot in freier Wildbahn durchzusetzen, kann dies ausserdem zu Folgeproblemen für das Ökosystem führen. So gliedert sich das ausgesetzte Tier in den heimischen Lebensraum ein und tritt dort als Räuber, Beute oder Konkurrent von gebietsansässigen Lebewesen auf. Vermehrt zu beobachten ist eine solche Eingliederung beispielsweise bei der Rotwangenschmuckschildkröte, die aufgrund ihres raschen Wachstums und der hohen Lebenserwartung von ihren Haltern nicht selten zunehmend als Last empfunden und deshalb ausgesetzt wird. In gewissen Schweizer Gegenden haben sich infolgedessen grosse Populationen etabliert. Das ursprünglich aus Nordamerika stammende Reptil konkurriert in dichter Ufervegetation mit der Europäischen Sumpfschildkröte um das Nahrungsangebot und den Lebensraum.
Folgenschwer ist das Aussetzen von Exoten ferner dann, wenn sie zu Fressfeinden von einheimischen, unter Umständen bereits bedrohten Arten werden. Nicht selten werden beispielsweise Goldfische in öffentlichen Gewässern ausgesetzt, weil das Aquarium für die wachsenden Tiere zu klein oder dessen Reinigung für den Halter zu umständlich geworden ist. Ein einziger Goldfisch vermag jedoch problemlos den gesamten Laich eines Froschweibchens aufzufressen, was das Ausbleiben von Nachkommen zur Folge hat. Der Goldfisch scheint ausgerechnet den Laich von bedrohten Amphibienarten, wie zum Beispiel jenen von Kammmolchen, zu bevorzugen und stellt damit einen weiteren Bedrohungsfaktor für die ohnehin schon stark geschrumpften Amphibienpopulationen dar.

Invasive Tierarten sind ein ethisches Dilemma
Um heimische Arten zu schützen, sind hierzulande Massnahmen gegen sogenannt invasive Arten gestattet. Zu den invasiven Arten gehören all jene Tiere, die durch die Besiedelung von ihnen eigentlich gebietsfremden Lebensräumen das dortige Ökosystem negativ beeinflussen oder andere unerwünschte Auswirkungen haben, etwa in ökonomischer oder gesundheitlicher Hinsicht.
Von der Gesetzgebung vorgesehen sind je nach Grad des befürchteten Schadens etwa Einschränkungen oder Verbote hinsichtlich des Handels oder der Haltung, aber auch die Tilgung – also die Ausrottung – ganzer Populationen. Eine solche Tilgung, aber auch bereits die Tötung einzelner Tiere, mag aus ökologischem Blickwinkel zwar effektiv erscheinen, ist jedoch aus (tier-) ethischer Sicht natürlich zu hinterfragen. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit gebietet es, stets die mildeste zur Verfügung stehende Massnahme zu wählen. Deshalb gilt es, alle anderen Optionen zum Schutz der heimischen Biodiversität eingehend zu prüfen, bevor eine Tilgung oder Tötung angeordnet wird. In jedem Fall hat die Tötung von Tieren so schonend wie möglich, also ohne die Zufügung unnötiger Schmerzen und Leiden, zu erfolgen. Dies gilt im Übrigen auch für Handlungen, die im Rahmen der Schädlingsbekämpfung vorgenommen werden. Selbst wenn die betäubungslose Tötung von Schädlingen gesetzlich erlaubt ist, sollte also auch hier stets das mildeste Mittel gewählt werden.
Von der Haltung exotischer Tiere ist abzuraten
Aus Gründen des Tier- und Artenschutzes ist von der privaten Haltung exotischer Tiere abzuraten. Wer sich dennoch der Verantwortung dieser Tierhaltung in zeitlicher, finanzieller und moralischer Hinsicht gewachsen fühlt, sollte sich zuerst bei Auffangstationen nach Verzichts- oder Findeltieren erkundigen. Ansonsten gilt es, eine seriöse Schweizer Nachzucht aufzusuchen; vom Erwerb von Wildfängen ist gänzlich abzusehen. Zu beachten ist ferner auch, dass für die Haltung vieler exotischer Tierarten eine Bewilligung und eine Ausbildung notwendig sind. Darüber hinaus ist unbedingt sicherzustellen, dass sich die Tiere nicht ungewollt vermehren oder aus der Haltung entweichen können.
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NATURZYT Ausgabe Juni 2019, Text MSc Gabriela Gschwend/ Dr. iur. Michelle Richner, Tier im Recht (TIR), Foto AdobeStock